Öko-Verordnung: EU beschließt Verschiebung

Nach EU-Parlament stimmen auch die EU-Staaten für Anwendung der neuen EU-Öko- Verordnung ab dem 1.1.2022

Berlin, 19.10.2020. Die EU-Agrarminister stimmte heute einstimmig dafür, die Anwendung des neuen Bio-Rechts um ein Jahr auf den 1.1.2022 zu verschieben. Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert:

Die EU hat beschlossen, das neue Bio-Recht Europas ein Jahr später anzuwenden. Europas Bio-Bauern, -Herstellerinnen und Händlerinnen begrüßen das sehr!

Das Plus an Zeit wird dringend gebraucht, damit die genauen Bio-Regeln für hunderttausende Bio-Unternehmen gut und gründlich ausgearbeitet werden können. Der Puffer hilft auch der Branche, die Bio-Höfe, die Läden sowie Mühlen, Bäckereien oder Molkereien planvoll an das neue Recht anzupassen.

Ein solide ausgearbeitetes Bio-Recht bedeutet die Grundlage für den wichtigen Umbau von Europas Land- und Ernährungswirtschaft. Das 25 % Ökolandbauziel der EU Farm to Fork- Strategie können wir nur mit einem guten Bio-Grundgesetz erreichen. Und ohne Bio wird es nichts mit mehr Artenvielfalt, sauberem Wasser, Klimaschutz und artgerechter Tierhaltung in Europa.

Neben einem soliden Bio-Recht brauchen Öko-Betriebe und auch die Kolleginnen und Kollegen, die auf Bio umstellen wollen, eine zukunftsfähige EU-Agrarpolitik. Wenn EU-Agrarrat und Europaparlament diese Woche über die GAP verhandeln, müssen die Agrarmilliarden künftig in Öko-Leistungen der Höfe wie Arten-, Klima-, Tier- oder Bodenschutz investiert werden.